Bauschäden

Die häufigsten Bauschäden sind

  • Schäden an der Baukonstruktion durch Setzungen und Sackungen
  • Schäden durch (Grund)Wasser.

Dabei müssen unterschieden werden

  • Bauschäden die durch falsche oder unzureichende Planung entstehen
  • Bauschäden, die durch falsche Materialien entstehen.

Die Geotechnik hat im allgemeinen keinen Einfluß auf die Materialwahl, es sei denn der Baugrund wird auch zum Material gezählt. Daher werden nachstehend ausschließlich solche Bauschäden erwähnt, die bei sorgfältiger Planung vermieden werden können.


Setzungsschäden

Als Folge einer unzureichenden oder gar nicht durchgeführten Baugrunderkundung können selbst bei Einfamilienhäusern massive Bauwerksschäden durch unkalkulierbare Setzungen entstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Setzungen bei allen neuerrichteten Bauwerken auftreten. Es ist jedoch weniger die absolute Größe der Setzungen von Bedeutung, als vielmehr die Größe der zu erwartenden Setzungsdifferenzen und deren zeitliche Entwicklung.

Die Setzungsgröße und deren zeitliche Entwicklung hängen i.a. von der Bodenart und dem Bodenzustand - hier ganz besonders vom Wassergehalt - ab. Neben diesen untergrundbedingten Einflüssen spielen die Gründungsart, die Bauwerkssteifigkeit und die Vorgeschichte des Baugeländes eine wesentliche Rolle.

Die Berücksichtigung dieser verschiedenen Einflußfaktoren bei der Planung einer zu jedem Bauwerk "passenden" Gründung kann nur durch eine erfahrenes geotechni-sches Büro erfolgen.


Gründe für unterschiedliche Setzungen

Setzungsdifferenzen können bei Gebäuden mit Einzel- oder Streifenfundamenten auch bei einem homogenen, d.h gleichmäßig geschichteten, Untergrund bis zu 60% der maximalen Setzung erreichen. Bei Plattengründungen sind die Differenzen etwas geringer und betragen ca. 40% bis 50% der Maximalsetzungen. Die Neigung zur Entstehung stark unterschiedlicher Setzungen nimmt zu, wenn die Baugrundeigenschaften im Gründungsbereich variieren (z.B. Kornverteilung und/oder Zustand des Bodens). Auch wenn der Boden in Teilbereichen durch andere Bauwerke oder von einer vorhergehenden Bebauung stark vorbelastet ist können daraus große Setzungsdifferenzen entstehen. Wenn der Aufbau des Baugrundes nicht genau bekannt ist, sollte daher grundsätzlich eine Baugrunderkundung durchgeführt werden.

Auch an schon lange bestehenden Gebäuden können Setzungen neu entstehen, wenn neben dem Bauwerk Belastungen verändert werden, z.B. Veränderung an der Nachbarbebauung oder benachbarte Grundwasserabsenkung. Auch Sackungen, die sich am Gebäude genauso wie Setzungen bemerkbar machen, können z.B. durch Erschütterungen in der unmittelbaren Umgebung (Bauarbeiten, Änderung der Verkehrsführung) sowie auch durch Wasserzutritt zu bindigen Schichten ausgelöst werden.


Schäden am Bauwerk

In Abhängigkeit von der Steifigkeit der Konstruktion reagiert ein Bauwerk auf Setzungsdifferenzen unterschiedlich stark mit Schiefstellungen oder Rißbildungen.
Risse treten als Vertikalrisse an den schwächsten Stellen der Konstruktion auf, meistens über Maueröffnungen (Fenster, Türen) und dazwischen als Schrägrisse. Setzungen von einzelnen Stützenfundamenten oder Wandfundamenten zeigen sich auch durch Risse im umgebenden Fußboden. Aus dem Rißbild können Fachleute i.d.R. bereits auf die Setzungsursachen schließen. Nicht alle Risse gehen allerdings auf Set-zungsunterschiede zurück, so daß eine Interpretation schwierig sein kann.


Sanierung der Setzungsschäden

Die Möglichkeiten zur Sanierung bereits eingetretener Schäden sind begrenzt und meist aufwendig. Grundsätzlich ist eine einwandfreie Klärung der Schadenursachen erforderlich. Dabei ist zu klären, ob die Setzungen zum Stillstand gekommen sind oder ob noch ein weiterer Fortgang der Schäden zu erwarten ist. Dabei kann die Überprüfungen des Zustandes der Nachbargebäude und Gespräche mit Nachbarn, ältere Fotos des Gebäudes und Informationen von Bauämtern zur Vorgeschichte des Baugrundstückes hilfreich sein. Im Zweifelsfall muß ein Baugrundsachverständiger hinzugezogen werden.

 
 
 
 

 

Vermeidung von Setzungsschäden

Bereits vor Beginn der Baumaßnahmen für einen Neubau sollten durch eine qualifizierte Untergrunderkundung, ggf. in Verbindung mit einem Gründungsgutachten, die Untergrundverhältnisse untersucht werden. Nur so ist es möglich, eine dem angetroffenen Untergrund angepaßte Gründung des Gebäudes zu planen.

Sollen an einem Bestehenden Gebäude, größere An- oder Umbauten stattfinden, sollte bereits zuvor geprüft werden, ob und mit welchen Aufwand die geplanten Änderungen durchführbar sind. Denn bedenken Sie: Jede einzelne Belastungsänderung muß vom Untergrund "verkraftet" werden können. Nur mit einer vorausgehenden Baugrunduntersuchung ist eine rechtzeitige Anpassung der vorhandenen Fundament an den veränderten Belastungszustand möglich, ohne daß hohe Sanierungskosten entstehen.

Die Kosten einer Sanierung liegen nicht selten beim 10- bis 50-fachen des Preises für ein vor der Baumaßnahme "eingespartes" Baugrundgutachten.


Schäden durch Wasser

Grundwasser - Stauwasser - Schichtenwasser

Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Begriffes Grundwasser oder Bodenwasser. Die geltende DIN 4021 kennt (gegenüber früheren Ausgaben) nur noch Grundwasser. In der Praxis wird jedoch unterschieden zwischen Grundwasser, welches die Poren des Bodens zusammenhängend ausfüllt und verfügbar, d.h. nicht gebunden ist, und Stauwasser, welches zeitweise in Bodenbereichen auftritt und nur dann die Hohlräume vollkommen oder zum Teil ausfüllt, sowie Schichtenwasser, welches sich der Schwerkraft folgend im Boden nach unten bis zu einer Sperrschicht ("Grundwassergeringleiter") bewegt und dort aufliegt und nur eine dünne, stärker wasserdurchlässige Bodenschicht ausfüllt. Schichtwasser ist bei größerer Schichtmächtigkeit entweder dem (permanent vorhandenem) Grundwasser oder dem (zeitweise vorhandenem) Stauwasser zuzurechnen.

Bei nicht angepaßter Bauausführung kann Wasser zu Bauschäden bis hin zur Zerstörung des Bauwerkes oder einzelner Bauteile führen.


Schäden durch Wassereintritt

Wassereintritt oder Durchfeuchtung von unterirdischen Bauwerksteilen kann eine oder mehrere der folgenden Ursachen haben:

  • zu niedriger Bemessungsgrundwasserstand bei der Planung oder/und bei der Bauausführung. Dadurch berührt das Grundwasser (zeitweise) nicht ausreichend abgedichtete Bereiche des Bauwerks,
  • unvorhersehbarer Anstieg des Grundwassers (Katastrophenzustand),
  • fehlerhafte Planung und/oder Ausführung der Abdichtung des Bauwerks,
  • nachträgliche Beschädigung der Abdichtung des Bauwerks,
  • falsch dimensionierte oder ausgeführte Dränage,
  • falsch bemessene oder falsch ausgeführte Regenwasserversickerung,
  • Zerstörung von Sperrschichten im Untergrund gegen gespanntes Grundwasser (z.B. Durchstoßen von deckenden Bodenschichten bei Baumaßnahmen),
  • Fremdwasserzutritte aus defekten Wasser- oder Abwasserleitungen,
  • Restfeuchte aus der Bausubstanz.

Die entstehenden Schäden reichen von Verfärbungen über Putzabblätterungen bis zu in Kellern oder Tiefgaragen stehendem Wasser.

Neben der Prüfung der Bausubstanz und des Zustandes der Abdichtungselemente ist es wichtig, festzustellen, ob die Abdichtungsmaßnahmen ausreichend sind und ob der Bemessungsgrundwasserstand zutreffend angesetzt wurde. Als Ursachen für Grundwasseranstiege kommen dabei vor allem in Betracht:

  • der Grundwasserstand wurde bei jahreszeitlich bedingtem niedrigem Grundwasser gemessen und die mögliche Schwankungsbreite des Grundwasserstandes wurde falsch oder gar nicht angesetzt,
  • das Gebäude wurde in einer Zeit niedriger Grundwasserstände gebaut (in vielen Gebieten steigen seit einigen Jahren die Grundwasserstände wieder an, nachdem über mehrere Jahrzehnte niedrigere Wasserstände gemessen wurden),
  • jahreszeitlich stark wechselnde Grundwasserstände in Überschwemmungsgebieten oder Flußniederungen wurden nicht berücksichtigt,
  • Wasserentnahmen (Pumpwerke, Bauwasserhaltungen, Bergbau) befinden sich in der Umgebung und halten den Grundwasserspiegel künstlich abgesenkt.

Allgemeine Informationen über Grundwasserstände sind i.d.R. erhältlich bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Landkreis, Stadtverwaltung).


Schäden durch Wasserangriff

Beton, Mörtel und Putz sowie unterirdische Rohrleitungen können durch Wasser bzw. durch die Inhaltsstoffe (Huminsäuren, Kohlensäure, Sulfate u.a.) angegriffen werden. Das beruht einerseits auf einer kalklösenden Wirkung des Wassers an den Baustoffen (Beton, Mörtel), andererseits auf einer treibenden Wirkung (vorwiegend durch Sulfat).

Bei einer geplanten Gründung sollte daher das Grundwasser (auch Stauwasser und Schichtenwasser) auf Betonaggressivität untersucht werden. Durch entsprechende Zusammensetzung des Betons oder geeignete Abdichtung kann dann drohenden Schäden entgegengewirkt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
   

 

 

 

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