Sachverständigendienstleistungen
Das Büro IGU mbH bietet u.a. auch folgende
Sachverständigendienstleistungen an:
- Privat- und Gerichtsgutachten
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Beweissicherungen vor und nach der Durchführung von Baumaßnahmen
- Baubegleitende Qualitätsüberwachung
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Beratung zum Zustand der Gründung und zu Nachbesserungsmöglichkeiten im Zuge von Bauwerkserweiterungen und/oder Aufstockungen
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Mängelfeststellung, Ursachenanalyse und Schadensbeseitigung
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Untersuchung und Sanierungskonzepte für nasse Keller
Herr Prof. Dr.-Ing. Salomo ist von der IHK Lüneburg-Wolfsburg und der Ingenieurkammer Niedersachsen zum öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen auf den Gebieten
„Bodenmechanik, Baugrund- und Gründungsfragen
sowie
Geotechnik der Deponien und kontaminierter Böden“
berufen worden. Daher können die erstellten Gutachten auch vor Gericht verwendet werden.
Beweissicherung bei Schadens- und Gerichtsgutachten
Beweissicherungen durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen sind in nachstehenden Situationen notwendig:
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im Vorfeld von Baumaßnahmen, bei denen Schäden an der bereits vorhandenen Bebauung möglich sind (vorbeugende Beweissicherung) und
- nach eingetretenem Schadensfall zur Beobachtung des weiteren Schadensverlaufes (begleitende Beweissicherung).
Bei der Beweissicherung werden die Gebäude auf bereits vorhandene Bauschäden durchgesehen. Risse, Bruchstrukturen, Mauerausbrüche, Putzschäden und Setzungen werden protokolliert und beschrieben und photographisch gesichert.
Bei der vorbeugenden Beweissicherung werden häufig im Vorfeld von Erd- und Grundbaumaßnahmen entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Typische Einsatzgebiete sind beispielsweise Kanalbauarbeiten, Grundwasserabsenkungen sowie alle Maßnahmen in der direkten oder auch weiteren Umgebung, von denen starke Erschütterungen oder Vibrationen hervorgehen, wie z.B. beim Rammen oder Rütteln von Spundwänden, Pfählen, Bohlträgern o.ä. Hierzu zählen aber auch Situationen, bei denen z.B. durch Verkehrsumleitungen vorübergehend höhere Verkehrsbelastungen durch Schwerlastverkehr an bis dahin verkehrsberuhigten Siedlungsstraßen entstehen. Als Folge dieser genannten Einflüsse können selbst an Gebäuden, die bis dahin jahrzehntelang rissefrei waren, Setzungsrisse entstehen.
Der Untersuchungsumfang hängt dabei von den örtlichen Gegebenheiten und von der geplanten Baumaßnahme ab. Es ist schwer, eine allgemein gültige Abstandsgrenze anzugeben, bei deren Unterschreitung eine Beweissicherung durchgeführt werden sollte. Nach unseren Erfahrungen sollte jedoch immer der Rat von Fachleuten eingeholt werden, wenn in geringerer Entfernung als 15 bis 20 m entsprechende Maßnahmen geplant sind.
In der begleitenden Beweissicherung ist es von ausschlaggebender Bedeutung vor Beginn der als kritisch angesehenen Baumaßnahme eine Beweissicherung des Ist-Zustandes durchzuführen. Nur so ist es später möglich; Veränderungen gegenüber dieser „Null-Feststellung“ zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere bereits vorhandene Risse oder andere erkennbare Schwächzonen des Gebäudes für die weitere Beobachtung wichtig. Insbesondere an diesen gezielt ausgewählte Beobachtungspunkten (z.B. „Gipsmarken“) lassen sich aus den Messungen über einen längeren Zeitraum (Tage bis Wochen, u.U. Monate) die ablaufenden Bauwerksbewegungen modellmäßig erfassen und prognostizieren. Nur hieraus ist eine fundierte Bewertung der tatsächlichen Schadensschwere und eine Prognose über die weitere Schadensentwicklung einschließlich eines Sanierungskonzeptes möglich.
Insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern übernimmt häufig der beweissichernde Sachverständige eine neutrale Vermittlerrolle und trägt so bereits im Vorfeld eines möglichen Rechtstreits zur Klärung und Versachlichung bei.
Aber auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, die etwa im Zuge einer Grenz- und Lückenbebauung oft vorprogrammiert sind (Beeinflussungen der Nachbargebäude durch den Neubau, Einfluß einer bauzeitig betriebenen Grundwasserabsenkung u.v.m.) lassen sich durch rechtzeitige Einholung eines Beweissicherungsgutachtens oft vermeiden.
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